Ius (N.) commune Bedeutung

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ius (N.) commune

ius (N.) commune Logo #42015(lat.) ist das gemeine Recht im Gegensatz zum besonderen Recht. Im Altertum hat i. c. keine besondere Bedeutung. Seit der Wiederentdeckung des römischen Rechts im Hochmittelalter benennt es das römische Recht (und das kanonische Recht) im Gegensatz zum besonderen Recht einzelner Orte (Städte) oder Gebiete (Länder). Es wird erst durch die Kodifi...
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